kaelte-und-klimatechnik

Was hat sich durch die neuen Regelwerke für den Kälteanlagenbauer geändert? Was ist im Rahmen der Inbetriebnahme von Druckbehälteranlagen (also auch bei Kälteanlagen) zu beachten? Wer ist für die CE Kennzeichnung verantwortlich? Wann wird der TÜV benötigt? Was ist eine benannte Stelle und was ist eine ZÜS? Ist ein Kälteanlagenbauer automatisch eine befähigte Person, welche zur Prüfung am Kältekreislauf berechtigt ist?
Diese und weiterführende Fragestellungen, zur Inbetriebnahme von Kälteanlagen, werden im Seminar, anhand von praktischen Beispielen, erläutert. Dieses Seminar führt zu mehr Rechtssicherheit im Verhältnis zum Kunden und klärt grundlegend über die Verantwortlichkeit bzgl. der unterschiedlichen Prüfpflichten an Kälteanlagen auf. Die Veranstaltung ist Teil einer Seminarreihe des Bundesinnungsverbandes BIV zu rechtlichen und technischen Themen, rund um den Kälteanlagenbau. Geplant ist ein weiterer Teil mit der Vertiefung u.a. zu den praxisrelevanten Neuerungen der DIN EN 378 und deren Umsetzung für neue Kälteanlagen.

 

 

Weitere Informationen und Anmeldung:
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