Zertifizierung nach ChemKlimaschutzV
Zertifizierung B – Fachpersonal
gemäß Art. 10 VO (EU) 2024/573, DVO (EU) 2024/2215 und ChemKlimaschutzV
Ziel der Aufstockung
Erwerb des Sachkunde-Zertifikats B. Das Zertifikat B bescheinigt, dass der Inhaber alle relevanten Tätigkeiten (Installation, Reparatur, Instandhaltung, Außerbetriebnahme) an Anlagen mit dem Kältemittel Kohlendioxid (CO₂) durchführen darf.
Inhalte der Schulung
- Grundlagen des Kältemittels CO₂ und zugehörige Anlagensysteme
- Planung von CO₂-Kälteanlagen
- Transkritischer und subkritischer Betrieb
- Kaskadierung von Anlagen
- Inbetriebnahme und Funktionsprüfung
- CO₂ füllen und entsorgen
- Messprotokolle erstellen, Auswertung und Vergleich der Messergebnisse
Abschluss
Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung wird ein Zertifikat B (Gültigkeit 7 Jahre) im DIN-A4-Format sowie ein Zertifizierungsausweis im EC-Kartenformat ausgestellt.
Zulassungsvoraussetzungen
- Bestandene Gesellenprüfung zum/zur Kälteanlagenbauer/in oder Mechatroniker/in für Kältetechnik oder
- Kälteanlagenbauermeister/in
Zielgruppe
Gesellen (Mechatroniker/in für Kältetechnik oder Kälteanlagenbauer/in) sowie Kälteanlagenbauermeister/innen, die eine Zertifizierung B benötigen.
Schulungstermine
B Aufstockungsschulung (2-tägig)
(18.05.-19.05.2026)
(18.05.-19.05.2026)