Der Landesverband mechanischer Metallhandwerke Bayern wurde Ende 1934 / Anfang 1935 gegründet. Er ist der Zusammenschluss von Handwerksinnungen desselben Handwerks, oder sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehender Handwerke eines Landes.

Mitglieder

Mitglied eines Landesinnungsverbandes sind neben Handwerksinnungen auch einzelne selbständige Handwerker oder Inhaber handwerksähnlicher Betriebe. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Gastmitglieder können in den Verband aufgenommen werden.

Pflicht – Aufgaben:

Der Landesinnungsverband hat die Aufgabe, die Interessen seines Handwerks wahrzunehmen und die angeschlossenen Innungen in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen, bei Behörden Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, sowie ihnen auf Anforderung, Gutachten zu erstatten.

Kann – Aufgaben

Diese Aufgaben sind, obwohl es sich um sogenannte `Kann-Aufgaben` handelt ebenso bedeutsam wie die Pflicht – Aufgaben. Hierzu zählen insbesondere die Möglichkeiten, Einrichtungen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Betriebe, vor allem in technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht zu schaffen bzw. zu fördern.

Weitere Informationen finden Sie in der Handwerksordnung.