Widerspruch gegen Prüfungsentscheidungen

Nach Art. 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz können Sie uns einen Widerspruch gegen eine Prüfungsentscheidung der Handwerkskammer für München und Oberbayern oder des Meisterprüfungsausschusses im Regierungsbezirk Oberbayern (Geschäftsstelle bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern) elektronisch übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege beachten. Die Übermittlung per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht möglich.

E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur

Das Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) versehen sein. Dafür müssen Sie eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwenden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Upload über das Online-Formular

Sie können uns Ihren Widerspruch auch in unserem Online-Formular hochladen. Dazu muss das Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein (siehe „E-Mail mit qualifizierter Signatur“).

Keine einfachen E-Mails

Die  Einlegung  eines  Rechtsbehelfs  per  einfacher  E-Mail  ist  nicht  zugelassen  und  entfaltet  keine  rechtlichen Wirkungen!

Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und fügen Sie das signierte PDF-Dokument als Anlage an. Die Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und elektronisch gespeichert. Die Erhebung, Verarbeitung bzw. Löschung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Widerspruch gegen Prüfungsentscheidungen Onlineformular

kaelte-und-klimatechnik

Sie können Ihren Widerspruch auf folgenden elektronischen Wegen übermitteln:

Nach Art. 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz können Sie uns einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der Innung für Kälte- und Klimatechnik München/Oberbayern elektronisch übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege beachten. Die Übermittlung per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht möglich.

 E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur

Das Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür müssen Sie eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwenden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur .
Keine einfachen E-Mails Die  Einlegung  eines  Rechtsbehelfs  per  einfacher  E-Mail  ist  nicht  zugelassen  und  entfaltet  keine  rechtlichen Wirkungen!