Zertifizierung nach ChemKlimaschutzV
Zertifizierung A1 Fachpersonal
gemäß Art. 10 VO (EU) 2024/573, DVO (EU) 2024/2215 und ChemKlimaschutzV
Ziel der Auffrischung
Erwerb des Sachkunde-Zertifikats A1. Das Zertifikat A1 bescheinigt, dass der Inhaber alle in Artikel 2 Absatz 1 genannten Tätigkeiten (Dichtheitskontrolle, Installation, Reparatur, Instandhaltung, Außerbetriebnahme, Rückgewinnung) in Bezug auf fluorierte Treibhausgase und Kohlenwasserstoffe ausüben darf.
Inhalte der Schulung
- Umweltauswirkungen von Kältemitteln und relevante Vorschriften
- Dichtheitskontrollen an Kälte- und Klimaanlagen
- Umweltverträglicher Umgang mit Anlagen und Kältemitteln während Montage, Wartung, Instandhaltung und Rückgewinnung
- Bau eines lecksicheren Rohrleitungssystems
- Umgang mit natürlichen, brennbaren Kältemitteln (z. B. Propan)
Abschluss
Nach der Teilnahme an der Schulung wird ein Zertifikat A1 (Gültigkeit 7 Jahre) im DIN-A4-Format sowie ein Zertifizierungsausweis im EC-Kartenformat, oder eine Auffrischungsbescheinigung ausgestellt.
Zulassungsvoraussetzungen
- Bestandene Gesellenprüfung zum/zur Kälteanlagenbauer/in oder Mechatroniker/in für Kältetechnik oder
- Kälteanlagenbauermeister/in
- Personen die bereits im Besitz einer gültigen Sachkundebescheinigung nach ChemKlimaschutzV sind, insbesondere Inhaber der Kategorien A1 oder Kategorie 1 (KAT 1).
Zielgruppe
Gesellen (Mechatroniker/in für Kältetechnik oder Kälteanlagenbauer/in) sowie Kälteanlagenbauermeister/innen, die eine Zertifizierung A1 benötigen.
Schulungstermine
A1 Auffrischungsschulung (2-tägig)
(18.06.-19.06.2026)
(23.07.-24.07.2026)
(10.09.-11.09.2026)
Kurs bereits ausgebucht.
(22.10.-23.10.2026)
(12.11.-13.11.2026)
(17.12.-18.12.2026)
(18.06.-19.06.2026)
(23.07.-24.07.2026)
(10.09.-11.09.2026)
Kurs bereits ausgebucht.
Kurs bereits ausgebucht.
(22.10.-23.10.2026)
(12.11.-13.11.2026)
(17.12.-18.12.2026)