Zertifizierung A1 nach ChemKlimaschutzV
Zertifizierung A1 – Für Quereinsteiger in Kälte-Klima Fachbetrieben
gemäß Art. 10 VO (EU) 2024/573, DVO (EU) 2024/2215 und ChemKlimaschutzV
Zulassungsvoraussetzungen
- Abgeschlossene handwerklich-technische Ausbildung (Gesellenbrief)
- Mindestens 2 Jahre Berufspraxis in der Kälte- und Klimatechnik
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Vollständige Nachweise zwingend erforderlich
Rechtlicher Hinweis
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne Gesellenprüfung in KÄLTEANLAGENBAUER-BETRIEBEN (oder FIRMEN), die durch mehrjährige Berufspraxis und Weiterbildungen über fundierte Kenntnisse in der Kältetechnik verfügen.
Ziel der Schulung
Erwerb des Sachkunde-Zertifikats A1. Dieses berechtigt zur Durchführung aller relevanten Tätigkeiten wie Dichtheitskontrolle, Installation, Reparatur, Instandhaltung, Außerbetriebnahme und Rückgewinnung im Umgang mit fluorierten Treibhausgasen und Kohlenwasserstoffen.
Inhalte
- Umweltauswirkungen von Kältemitteln und rechtliche Grundlagen
- Dichtheitskontrollen
- Umweltverträglicher Umgang mit Anlagen und Kältemitteln
- Bau eines lecksicheren Rohrleitungssystems
- Umgang mit natürlichen, brennbaren Kältemitteln (z. B. Propan)
Abschluss
Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung wird ein Zertifikat A1 (Gültigkeit 7 Jahre) im DIN-A4-Format sowie ein Zertifizierungsausweis im EC-Kartenformat ausgestellt.
Schulungstermine
A1 Erstzertifizierung (5-tägig)
(05.10.-09.10.2026)
(05.04.-09.04.2027)
(05.10.-09.10.2026)
(05.04.-09.04.2027)