Fahrradklingeln im Fokus: Hersteller in der Pflicht – Normverstöße riskieren Markt und Ruf

 Fahrradklingeln im Fokus: Hersteller in der Pflicht – Normverstöße riskieren Markt und Ruf

 

Schweinfurt, Okt.2025 – Die oft vernachlässigte Fahrradklingel steht im Zentrum neuer sicherheitsrelevanter Prüfungen. Unabhängige Tests durch ein neutrales Prüfinstitut zeigen: Viele handelsübliche Modelle genügen nicht den grundlegenden Anforderungen an Lautstärke, Haltbarkeit und mechanische Sicherheit. Für Hersteller und Händler entsteht dringender Handlungsbedarf.

 

🔍 StVZO und DIN 33946 definieren klare Anforderungen

 

Nach §64a StVZO muss an jedem Fahrrad – auch Pedelecs bis 25km/h – eine helltönende mechanische Klingelmontiert sein. Elektronische Signale (z.B. Hupen oder Piepser) sind nicht zulässig. Die technische Ausführung ist in der DIN 33946 (Entwurf) präzisiert:

Ausgewählte Prüfanforderungen:

  • Mind. 75dB (Fahrräder) / 85dB (Pedelecs) Schallpegel in 2m Abstand
  • 30.000 Betätigungen ohne Funktionsverlust
  • 96 Stunden Salzsprühnebeltest zur Prüfung der Korrosionsbeständigkeit
  • Keine scharfkantigen oder verletzungsgefährdenden Bauteile

🧪 Ergebnisse neutraler Qualitätsprüfung: Über 50% nicht verkehrssicher

 

Ein unabhängiges Prüfunternehmen führte eine systematische Prüfung von 26 Klingelmodellen durch – unter realitätsnahen Bedingungen und auf Basis der gültigen Normen. Die Resultate:

  • Mehr als die Hälfte der getesteten Klingeln fiel durch
  • Zahlreiche Modelle blieben unter 75dB – im Stadtverkehr akustisch wirkungslos
  • Nur 4 von 26 überstanden den Dauertest mit 30.000 Betätigungen
  • Einzelne Produkte zeigten schneidende Kanten oder brachen frühzeitig mechanisch

„Eine nicht funktionierende Klingel ist kein Bagatelldefekt – sondern ein sicherheitsrelevanter Mangel.“
– Ernst Brust, öffentlich bestellter Sachverständiger für Mikromobilität

 Produkthaftung & Rückrufe – Risiken für Anbieter

 

Wer nicht verkehrssichere Klingeln vertreibt oder verbaut, handelt fahrlässig. Die Folgen können sein:

  • Zivilrechtliche Haftung bei Unfällen
  • Rückrufe durch Marktüberwachung
  • Verlust von Kundenvertrauen und Image

Insbesondere bei Pedelecs, die mit höheren Geschwindigkeiten unterwegs sind, ist die Signalfunktion der Klingel sicherheitskritisch.

 Empfehlung für Hersteller, Händler und Einkauf

 

  • Nur Klingeln anbieten, die die DIN 33946-Anforderungen dokumentiert erfüllen
  • Bei Zulieferern auf Prüfnachweise zu Lautstärke und Haltbarkeit bestehen
  • Keine Produkte mit nichtmechanischen Signalen ins Sortiment aufnehmen
  • Klingeln regelmäßig im Rahmen der Wareneingangskontrolle und Endabnahme prüfen

🛒 Qualität ist kein Kostenfaktor – sondern ein Marktvorteil

 

Hochwertige Klingeln kosten oft nur wenige Euro mehr, erfüllen aber alle Anforderungen – und senken gleichzeitig Reklamationsrisiken. Händler, die sichere Produkte empfehlen, positionieren sich als fachlich verantwortungsvoll.