Abgasuntersuchung für Krafträder
Ab 01. April 2006 ist im Rahmen der Neuordnung der technischen Fahrzeugüberwachung die Untersuchung der Abgase an Krafträdern (AUK) vorgeschrieben. Voraussetzung für die AUK-Anerkennung ist im wesentlichen die erfolgreiche Teilnahme der verantwortlichen Personen und Fachkräfte an einer Schulung.
Seit 27.07.2007 sind wir vom Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks – Bundesinnungsverband – (ZVK) als anerkannte Schulungsstätte zur Durchführung der Prüfungslehrgänge für die Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK) ermächtigt.
Weitere Informationen und Anmeldung:
[button link=”https://www.hamec.de/storage/2019/10/Ausschreibung-AUK_Ohne-Termin.pdf” style=”download” color=”silver”]PDF-Download[/button]